- Präferenz
- im Sinn der Nutzentheorie ein Ausdruck der subjektiven Bewertung zweier Güterbündel A und B durch den nachfragenden ⇡ Haushalt im Hinblick auf ihre jeweilige erwartete Bedürfnisbefriedigung. Die P. eines Wirtschaftssubjektes gelten als das Ergebnis eines wohlabgewogenen Entscheidungs- und Bewertungsprozesses unter hinreichender ⇡ Information, das zumindest über einen gewissen Zeitraum Bestand hat.- Unter der Annahme ihrer Transitivität, Reflexivität und Vollständigkeit (⇡ Ordnungsaxiome) können sie zu einer ⇡ Präferenzordnung zusammengefasst werden.- Ein Instrumentarium zur Ermittlung der P. versucht die Theorie der „offenbarten Präferenzen“ zu entwickeln. Bei gegebenen Preisen schließt sie aus den beobachtbaren Wahlhandlungen bei gegebenen Preisen schließt, dass ein Haushalt ein bestimmtes Güterbündel gegenüber anderen vorzieht. Wiederholt man die Beobachtung bei variierten Preisen, lassen sich auf empirischen Weg sukzessive ⇡ Indifferenzkurven als Ausdruck der P.-Ordnung ableiten.- Arten: Normalerweise gelten die P. eines Wirtschaftssubjektes als gegeben und interpersonell unabhängig. Werden allerdings ⇡ externe Effekte des Verhaltens der Menschen zugelassen, gewinnt die gesellschaftliche Umwelt Einfluss auf die Präferenzordnung.- Sachliche P.: Die P. manifestieren sich in den beobachtbaren Wahlhandlungen des Haushaltes und nehmen entweder die Form der echten P. (A wird B strikt vorgezogen) oder der schwachen P. (A wird mindestens genauso hoch geschätzt wie B) an bzw. es stellt sich im Grenzfall eine Indifferenzsituation ein. Spezielle P. beeinflussen das Marktgeschehen aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Bindungen, als standortbedingte räumliche P. sowie aufgrund unterschiedlicher Liefer- oder Abnahmefristen (zeitliche P.).
Lexikon der Economics. 2013.